Regelung der Getränkesteuer und Verlegung von Aufschlagsämtern im Vinschgau
Wegen Beschwerden über die novellierte Getränkesteuer im Vinschgau verlegten die Landesbehörden mehrere Aufschlagsämter, unter anderem nach Spondinig und Sterzing. Diese Maßnahme gewährte Steuererleichterungen für Wirte und den Wein-Eigenbedarf, was von der bäuerlichen Bevölkerung dankbar aufgenommen wurde.
