Mittel zum Schutz von jungen Obstbäumen gegen Ameisen
Ein historischer Ratschlag aus dem Jahr 1828 empfiehlt das Zeichnen eines Kreiderings um Baumstämme, um junge Obstbäume wirksam vor Ameisenbefall zu schützen.

Zeitungsreise: Geschichte Erleben
Ein historischer Ratschlag aus dem Jahr 1828 empfiehlt das Zeichnen eines Kreiderings um Baumstämme, um junge Obstbäume wirksam vor Ameisenbefall zu schützen.
Anlässlich des kaiserlichen Namensfestes fand in Bozen neben einem feierlichen Hochamt eine Benefiz-Theateraufführung statt. Eine Dilettantengesellschaft der angesehensten Familien spielte Kotzebues Drama „Der Taubstumme“ und erspielte 255 Gulden für das im Aufbau befindliche Taubstummen-Institut.
Ein Bericht aus Bozen schildert den Zustand der Ernte im südlichen Tirol im Spätsommer 1828. Während Wein, Nüsse, Feigen und Kastanien von hervorragender Güte sind, litten Mais und Getreide unter Hitze und Hagel. Befürchtungen einer allgemeinen Verknappung oder Spekulationen werden jedoch zurückgewiesen.
Historischer Bericht über die Entstehung, adeligen Privilegien und Urkunden der zwölf mittelalterlichen Schildhöfe im Passeiertal. Der Beitrag skizziert ihren Wandel von landesfürstlichen Schutzlehen hin zu bäuerlichen Gütern sowie ihre baulichen und archivalischen Zeugnisse.
Eine Übersicht der Spendeneinnahmen aus dem Verkauf von Neujahrs-Entschuldigungskarten zugunsten des lokalen Armenfonds im Kreisamt Bozen im Jahr 1828. Neben Geldbeträgen aus Bozen, Meran, Mais, Schlanders und Klausen zeichnete sich Kaltern durch erhebliche Bar- und Sachspenden aus.
Der Bericht beleuchtet historische Überlieferungen und Spuren zur Flucht Herzog Friedrichs IV. mit der leeren Tasche durch das Schnals- und Ötztal im Jahr 1416. Im Mittelpunkt stehen die Verdienste der Bauernfamilie Vorherr (Forcher) sowie Relikte und Zeugnisse auf dem Bergbauernhof Fineil und im Umfeld der Kartause Schnals.
Das k. k. Land- und Kriminal-Untersuchungsgericht Meran eröffnet das Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Martin Kofler aus Obermais. Gläubiger werden angewiesen, ihre Forderungen bis zum 4. Februar 1828 gerichtlich anzumelden. Eine Tagsatzung zur gütlichen Einigung und Wahl des Gläubigerausschusses ist für den 6. Februar 1828 angesetzt.
Ende des Archivs erreicht.