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Versteigerung des Kränzlgutes in Tscherms und weiterer Grundstücke

Zusammenfassung

Das Landgericht Lana gibt die öffentliche Versteigerung des Kränzlgutes in Tscherms sowie zugehöriger und angrenzender Grundstücke aus dem Besitz der Graf von Stahlburgischen Nachkommenschaft bekannt. Die Versteigerung findet am 10. Dezember 1823 in Lana zu einem Ausrufspreis von 13.500 Gulden rheinisch statt. Der Edikttext beschreibt die einzelnen Grundstücke, Wasserrechte, Abgaben und detaillierte Kaufbedingungen.

Vollständige Transkription

Intelligenzblatt

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K. K. priv. Bothen von und für Tirol und Vorarlberg.

Versteigerungs-Edikt.

Von dem Graf von Brandisischen Landgerichte Lana wird in Folge Ersuchens des wohllöbl. k. k. Civil- und Kriminal-Gerichtes Botzen vom 24. (30.) v. M. Nr. 6119 hiermit bekannt gegeben: Es sey auf Anlangen der Johann Anton Graf Stahlburgischen Descendenz-Vormundschaft und gleichzeitig ausgewiesenen politischen Abstückungs-Konsens von Obervormundschafts wegen in die öffentliche Versteigerung nachstehender, dieser Abkommenschaft angehörigen Grundstücke gewilligt worden, nämlich

Die Baurecht und Gerechtigkeit des Kränzlgutes zu Tscherms, dießseitigen Landgerichtsbezirkes, einliegend, mit Weglassung jener Stücke, welche davon rückbehalten, und zum Gute Baumlehen benützt werden, als:

A. Eine Behausung von 2 Stöcken, mit Hofstatt, Stadl und Stallung, auch Baumannswohnung, haltet nach der Area 820 Klaftern.

B. Eine Mußmühle mit 2 Gängen und einem Stampf, nebst einer eigenen Wohnung, haltet nach der Area 49 Klaftern.

C. Ein Gartl, mit Fruchtbäumen besetzt, von 32 Kl.

D. Ein Garten von 295 Klaftern.

E. Ein Acker, der Steigacker genannt, haltet 4 Jauch 494 Klaftern.

F. Der Hausacker von 5 Jauch 387 Klaftern.

G. und H. Diese zwei Stücke werden mit bereits erhaltener kreisamtlicher Bewilligung zurückbehalten.

J. Die untere Hälfte der Huebenwiese, indem die obere Hälfte zurückbehalten wird. Die ganze Wiese mißt nach dem Steuerkataster 23 Tagmahd 468 Klaftern.

K. Ein Anger von 25 Tagmahd 199 Klaftern.

L. Eine Wiese, die Wolfgruben geheißen, von 4 Tagmahd 389 Klaftern.

M. Ein Anger, der Steiganger genannt, von 2 Tagmahd 348 Klaftern.

Alle diese Wiesen sind dreigräsig.

Dieses Kränzlgut, im Steuerkataster von Marling sub Nr. 572 näher beschrieben, war ehemals ein landesfürstliches Lehen, ist aber unter der k. baier. Regierung vollkommen allodifiziert worden, daher auch kein Bodenzins darauf haftet. Nur ist von der Mühle in das gerichtsherrschaftliche Urbar ein Wasserfallzins von 30 kr. a. T. W. und 2 Hühner, dann vom Ackerfeld der nasse und trockene Zehend zu entrichten.

Zu diesem Gute werden auch 18 Stunden Wasserungswasser aus dem Marlinger Etschwahl mit gegeben, die übrigen 12 Stunden aber zum Gute Baumlehen vorbehalten.

Für die rückbehaltenen Stücke werden folgende, zum Kränzlgute zwar nicht gehörige, jedoch demselben zunächst gelegenen Grundstücke mit verkauft:

Nr. Cat. 492. Ein Acker, die Grutz genannt, von 2104 Klaftern.

Nr. Cat. 493. Ein Acker, der außere Raut genannt, von 860 Klaftern.

Diese zwei Stücke sind ein Ausbruch aus dem Mayrputzenhof zu Lana, und, wie dieser Hof, dem Greifensteinischen Urbar, nunmehr dem Hrn. Johann v. Rutter, Pfleger zu Brandis, grundrechtbar unterworfen, und hievon jährlich 2 Hühner als Grundzins zu entrichten. Den trockenen und nassen Zehend bezieht der Pfarrwiddum Lana.

Endlich wird auch noch ein öder Grund von 1003 Klaftern, worüber derzeit der Rafein Graben läuft, im Kauf mit gegeben.

Der Ausrufspreis für sämmtlich feilgebothene Realitäten besteht in 13,500 fl. R. W.

Von dem ausfallenden Kaufpreise des Ganzen wird das auf die grundrechtbaren 2 Stücke treffende Quantum durch Sachverständige ausgemittelt werden.

Die Versteigerung geschieht unter folgenden Bedingungen und Verbindlichkeiten:

1. Wird dem Käufer die von dem bisherigen Gutspächter zu stellende Fahrniß-Schätzung für den sonderheitlich und gleich baar zu bezahlenden Schätzungspreis übergeben werden.

2. Die Gefahr geht gleich mit dem Schlusse der Versteigerung auf den Käufer über.

3. Der Verkauf geschieht ad corpus, nicht nach dem angezeigten Flächenmaaße.

4. Unter dem Ausrufspreis wird kein Darboth, und nach geschlossener Versteigerung kein Nachgeboth angenommen, zur Ersteigerung selbst aber jeder zum Ankaufe liegender Güter Berechtigte zugelassen.

5. Die ganze heurige Gutsnutzung ist zwar dem Pächter angehörig, jedoch muß derselbe die Viehfütterung bei seinem Abzuge um Martini d. J. in jener Quantität nebst dem vorräthigen Dünger zurücklassen, in welcher er selbe beim Antritte des Bestandes erhalten hat. Der Käufer erhält dann diese Fütterung für den Schätzungspreis, den vorräthigen Dünger aber unentgeltlich.

6. Der Kaufpreis ist von Martini d. J. an zu fünf vom Hundert zu verzinsen, und in sechs gleichen Raten, und zwar die erste um Georgi 1824, die übrigen aber jedes Jahr um Lichtmeß, in konventionsmäßigem Metallgelde, mit Ausschluß jeder Gattung Papiergeldes, zu Meran baar zu bezahlen.

Dem Käufer wird indessen frei gestellt, wenn er es ein halbes Jahr zuvor ankündet, größere und frühere Zahlungen leisten zu können. Auch gilt als Zahlung, wenn Gläubiger der gräflich Stahlburgischen Descendenz die Anweisung an den Käufer annehmen.

7. Bis zur gänzlichen Abführung des Kaufpreises und der Interessen wird sich die vorzügliche Hypothek auf den Kaufgegenständen vorbehalten, und zugleich gefordert, daß der Käufer, wenn er nicht lieber den dritten Theil des Kaufspreises bis Georgi k. J. baar abführen will, denselben pupillarmäßig versichere.

8. Die Kosten der Versteigerung und Kaufserrichtung, das Armenprozent, und von den 3 grundrechtbaren Stücken die grundherrlichen Veränderungsgebühren, hat der Käufer allein abzuführen.

9. Die Steuern, Wustungen und Konkurrenzen, so weit sie bis Martini d. J. nicht schon auf die Kaufgegenstände repartirt, und zur Zahlung ausgeschrieben sind, muß der Käufer gleichfalls ohne Rücksicht auf ihre Entstehungszeit übernehmen.

Die Versteigerung selbst wird am 10. k. M. Dezember d. J. um 2 Uhr Nachmittags in daiger Amtskanzlei vorgenommen, und nach Vorschrift der Gesetze vollführt werden. Lana, den 3. Nov. 1823. Aigner, Landrichter.

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Das Jahr 1823 war regional durch karitative Maßnahmen wie den Fonds für das Zwangsarbeitshaus und eine landwirtschaftlich geprägte Berichterstattung über Wein- und Getreideerträge gekennzeichnet. Einen Höhepunkt bildete im August der feierliche Besuch von Kronprinz Erzherzog Ferdinand in Meran und der Umgebung. Die Ereignisse spiegeln die administrative, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region wider.

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"Versteigerung des Kränzlgutes in Tscherms und weiterer Grundstücke." Der Bote für Tirol, 24. November 1823. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/24.11.1823/149992/10. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1823-11-24-versteigerung-des-kraenzlgutes-in-cermis-und-weiterer-grundstuecke