Erwiderung zur Verlegung des Aufschlagamtes Thöll nach Spondinig
Eine im Journal des Österreichischen Lloyd veröffentlichte Entgegnung kritisiert die Verlegung des Aufschlagamtes von der Töll nach Spondinig scharf. Es wird dargelegt, dass das Passeiertal weiterhin benachteiligt bleibe und die administrative Neuordnung des Getränkeaufschlags im Lande allgemeines Missfallen hervorrufe.
Vollständige Transkription
Oesterreichische Monarchie.
Tirol. Auf den in Nr. 26 unsers Blattes enthaltenen Korrespondenzartikel aus Meran ddo. 20. Jän. bringt das Lloyd-Journal, dem auch jener erste Artikel entnommen war, folgende Erwiderung:
Der in Ihrem Blatte Nr. 45 befindliche Korrespondenzartikel aus Meran vom 20. v. M. will den Glauben erwecken, daß die Verlegung des Aufschlagamts Thöll nach Spondinig die bisherige Mißstimmung über die vom Gubernium unterm 25. Okt. v. J. eigenmächtig ergriffene Maßregel beschwichtiget habe. Durch die Verlegung des, schon in der grauen Vorzeit bestandenen, und im November v. J. wieder aktivirten Amtes an der Thöll nach Spondinig erhalten wohl die zwischen Thöll und Spondinig gelegenen Orte die vorher nicht genossene Befreiung vom Aufschlage rc., für die aus Meran und a. O. kommenden, nicht für den öffentlichen Ausschank bestimmten Getränke; allein, daraus geht noch keineswegs eine Erleichterung für die Passeirer hervor, weil sie alles Getränke bei dem Amte St. Martin veraufschlagen müssen, folglich keineswegs mit den Bewohnern des Sarn- und Schnalserthales auf gleiche Linie gestellt worden sind. Würde aber das Amt St. Martin aufgehoben, das Amt Mals nach Sterzing vorgeschoben, dann könnte das Getränke aus Meran mit Umgehung der Linie von Kollmann über den wohlbekannten Jaufenweg nach Sterzing, Brixen rc. gebracht, folglich dem Aufschlage entzogen werden. Ob man aber auch die Auflassung der Kollmanner Linie beabsichtige, und nur jene von Sterzing, eigentlich Lurr oder Gossensaß aufrecht erhalten wolle, wissen wir nicht. Geschähe es, so wäre ein neuerlicher erheblicher Ausfall im Ertrage, eine neue Quelle den Beschwerden eröffnet. Mit Recht könnten sich die Bewohner der nächsten Umgebung oder Sterzing beschweren; die Auflassung der Linie von Mühlbach und deren Verlegung nach Niederndorf rc. wäre eine unvermeidliche Folge. Doch, wir hoffen, daß dieser Zustand der Verwirrung und Willkühr bald das Ende erreiche. — Der Hr. Meraner Korrespondent hat die erwähnte Angelegenheit nicht gründlich beurtheilt. Die ganze Maßregel ist eine bedauerliche, nirgends im Lande findet sie eine Sympathie, überall nur Mißbilligung. Wahrlich! wir beneiden weder das Gubernium noch die Kameral-Gefällenverwaltung um das Verdienst in dieser Sache „mitsammen gegangen“ zu sein.
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"Erwiderung zur Verlegung des Aufschlagamtes Thöll nach Spondinig." Der Bote für Tirol, 13. Februar 1849. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/13.02.1849/152725/2. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1849-02-13-erwiderung-zur-verlegung-des-aufschlagamtes-thoell-nach-spondinig