Die Splügner und die Stilfser Straße (Schluss)
Der zweite Teil des Berichts über die Alpenübergänge am Splügen und am Stilfser Joch beschreibt den Übergang vom Schlitten- zum Wagenverkehr im Frühjahr sowie die Organisation der Straßenräumer (Rotteri). Detailliert dargestellt werden deren Pflichten, Ausrüstung, bauliche Schutzhütten (Casini und Kantoniere) sowie die Versorgung und Rettung von Reisenden.
Vollständige Transkription
Anhang.
Die Splügner und die Stilfser Straße. 2/2
(Beschluß).
Allein bei der Abnahme des Winters beginnen die wärmeren Sonnenstrahlen auf dieses Schneedefilee einzuwirken. Die Haltbarkeit der Wände ist bedroht, und in den durch die Huftritte erzeugten Vertiefungen der Bahn sammeln sich die geschmolzenen Wässer. Diese Periode wird in jenen Gegenden, die der Bodensenkungen (epoca degli sfondacci) genannt. Nunmehr haben die Rotteri zum Behufe der Bewerkstelligung der Achsenfahrt den Straßenboden von der Schnee- und Eiskruste gänzlich zu befreien, so daß die Schotterdecke zu Tage kömmt und nach Bedarf ergänzt werden kann. Diese Bahnherrichtung wird die Bodenaufdeckung (terrenamento) genannt. Die beiderseitigen Schneewände hingegen werden nur in so weit abgetragen, als es nöthig ist, um eine Bahnbreite von 3 Meter und auf den Ausweich- so wie auf den Kehrplätzen (tourniquets) die Breite von 5 Meter zu erhalten. Für den Ablauf der Wässer wird durch Aushauung von kleinen Rinnsälen (canalleti) gesorgt. Die gänzliche Ausschaufelung des Schnees wird als eine durch die Rotteri zu bewirkende gewöhnliche Leistung betrachtet, weshalb dieselbe nur nach und nach statt findet.
Die Zeitpunkte des Wechsels der Achsen- und der Schlittenfahrt werden zur Richtschnur des Publikums durch die kompetenten öffentlichen Blätter bekannt gegeben.
Auch die Rotteri sind wie die Straßen-Einräumer verhalten, die ihnen anvertraute Straßenstrecke alle Tage zu übergehen. Als Norm ist für den Tag eine zweimalige, bei Unwetter aber, namentlich bei Orkanen, eine mehrmalige Uebergehung vorgeschrieben, sowohl um über den Zustand der Straße, mithin über die etwa sich ergebenen Beschädigungen oder Hemmnisse der Passage, als auch über die sonstigen Vorfälle Seitens der Reisenden möglichst rechtzeitig zur Kenntniß zu gelangen.
Die Rotteri sind nämlich auch verpflichtet, den Reisenden und den Fuhrwerken kräftigst und ohne alles Entgeld beizustehen und diese im Falle der Noth je nach den besondern Umständen entweder zu dem nächsten Zufluchtshause (cantoniera) zu geleiten oder die nöthige Hülfe an Ort und Stelle zu schaffen. Die Felleisenpost müssen die Rotteri regelmäßig zur Nachtzeit und nach Erforderniß auch des Tags begleiten.
Damit aber diese Männer ihren mannigfachen Obliegenheiten nachkommen können, muß ein Jeder derselben bei seinen Ausgängen mit einem Spaten versehen seyn, und einem Theile derselben steht je ein robustes Bergroß und ein kleiner Schlitten zur Verfügung. Vor einigen Jahren waren auf der Stilfser-Straße, deren Endpunkte sich zu Bormio im Veltlin und auf der Malser Poststraße in Tirol befinden, 48 Rotteri, in 13 Stationen vertheilt, im Dienste, und 13 von ihnen war ein solches Fuhrwerk zugewiesen. Auch müssen die einander zunächst stationirten Rotteri in dringenden Fällen sich gegenseitig unterstützen.
Zu ihrer Dienstesaufnahme sind ihnen ein robuster, an den Gebirgswinter gewöhnter Körper, ein Alter von nicht weniger als 20 und von nicht mehr als 50 Jahren, endlich eine durch die zuständige Behörde als tadellos anerkannte Moralität als unerlässliche Bedingungen aufgestellt. Für Aufrechthaltung des disziplinarischen Verbandes befindet sich in einer jeden Station ein sogenannter capo oder caporale, der aus der Mitte der Rotteri gewählt und für deren Verhalten verantwortlich gemacht wird.
Die höhere Aufsicht und Leitung üben die mit der Anordnung der Schneeausschauflungen beauftragten technischen Assistenten aus, die hierüber an die Ober-Ingenieure zu berichten haben.
Die Rotteri sind theils in den Post- und sonstigen Aerarialgebäuden, meist aber in eigens errichteten Häuschen (casini) theils in den Kantonieren untergebracht. Die ersteren sind in der Form eines länglichen rechtwinkligen Vierecks mit einem Portikus zur Ein- und Ausfahrt erbaut und sie besitzen außer dem ebenerdigen Geschoße und einer Keller-Ubikation auch ein oberes Stockwerk. In dem ersteren befinden sich der Stall und die Küche und in dem letzteren Geschoße die Heukammer und zwei heizbare Stuben. Der Portikus ist mit verschließbaren Thoren, die kleinen Fenster mit Gittern und Läden versehen. Nur die Umfangs- und die ebenerdigen Mauern sind aus Bruchsteinen ohne allen Verputz und bloß mit Verzwickung ausgeführt. Die Abtheilungswände, die Fuß- und Oberböden und die Verkleidung der übrigen Wände der Stuben im ersten Geschoße sind von Brettern hergestellt. Die Dächer sind auch auf den nördlichen Abhängen der zwei Straßen nach südlicher Weise sehr nieder gehalten, und so wie die Eindeckungsladen durchgehends von Lerchenholz.
In größerem Maßstabe als die Casini sind die Kantoniere erbaut. Bei der Ausmittlung ihrer topographischen Lage und Anzahl dienten die verschiedenen Terrän- und Lokalverhältnisse zur Richtschnur. Je kühner die Straßenführung, je unwirthbarer die Gegend wegen ihrer Entlegenheit von menschlichen Wohnorten oder aber wegen der Elementar-Ereignisse, desto größer ist die Anzahl dieser Zufluchtsgebäude und desto geringer deren Entfernung von einander. Auf den südlichen Abhängen der Gebirgskette, deren einzelne Regionen um so nackter und felsiger sich gestalten, je höher sie gelegen sind, und wo die meisten Schneestürze zum Vorschein kommen, sind daher die Kantoniere in größerer Anzahl vorhanden, als auf den nördlichen Abdachungen. Auf diesen letzteren befindet sich in den zwei Straßenzügen je nur eine Kantoniere, wogegen auf der Südseite die Splügner Straße zwei und die Stilfser Straße vier besitzt.
Die an der obern Fronte gleichfalls mit einem risalitartigen Portikus versehenen einstöckigen Gebäude haben im Allgemeinen eine Länge von 27 Meter und eine Breite von 10 Meter. Das ebenerdige Geschoß enthält zur Verfügung der Rotteri in der Regel zwei Zimmer, von denen das eine über dem Keller gelegen ist, und das andere hie und da als Heukammer benützt wird; ferner eine Küche und einen Stall. In dem oberen Stockwerke befinden sich in der Mitte des Traktes eine gemeinschaftliche Ofenstube (stufa comune) mit einem Haupteingange und mit zwei in der Längenachse des Gebäudes einander gegenüber angebrachte Thüren, an die sich Gänge anschließen, aus denen man in vier Zimmer gelangt; dann die Küche, zwei kleine Speisekammern und einige Zugangs- und geringe Aufbewahrungs-Lokalitäten (siti d´accesso e ribostigli.) Hie und da ist in der Kantoniera auch der Poststall oder gar die Wohnung des Posthälters. Die Konstruktion in Beziehung auf die Mauern, Wände, Eindachungen, so wie auf die Verwahrung gegen die Atmosphärilien und gegen den Einbruch ist dieselbe wie bei den Häuschen der Rotteri.
Sämmtliche Wohnzimmer sind heizbar und mit jenen Geräthschaften versehen, deren die daselbst unvermuthet ankommenden und nur temporär verweilenden Reisenden bedürfen.
In der Erinnerung an eigene Anschauungen und Selbsterlebnisse von den Gefühlen der Bewunderung und Dankbarkeit geleitet, haben wir unsere schwache Feder diesen großartigen Einrichtungen gewidmet, die sich würdig an jene auf dem großen St. Bernhard anschließen. (Wien. Z.)
Johann Pabst.
Auch in diesem Monat
- Der Bote für Tirol1840er5 Schlagwörter
Die Splügner und die Stilfser Straße
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1845 im Überblick
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"Die Splügner und die Stilfser Straße (Schluss)." Der Bote für Tirol, 6. November 1845. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/06.11.1845/152283/4. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1845-11-06-die-spluegner-und-die-stilfser-strasse-schluss