Kaiserliches Patent vom 15. März 1848
Kaiser Ferdinand I. von Österreich kündigt am 15. März 1848 politische Zugeständnisse an, um die Unruhen der Märzrevolution zu beruhigen. Er gewährt die Pressefreiheit durch die Abschaffung der Zensur, bestätigt die Einrichtung einer Nationalgarde und kündigt die baldige Einberufung von Vertretern aller Provinzen an, um eine Verfassung (Konstitution) auszuarbeiten. Er ruft das Volk auf, zur Ruhe und Ordnung zurückzukehren. Das Gubernium für Tirol und Vorarlberg veröffentlicht diesen kaiserlichen Erlass am 18. März in Innsbruck und appelliert an die traditionelle Treue der dortigen Bevölkerung zum Kaiserhaus.