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Zur wirtschaftlichen Notlage im Etschland und der Regulierung der Etsch

Zusammenfassung

Ein Bericht aus dem südlichen Etschland schildert die Verarmung der Gemeinden zwischen Neumarkt und Salurn infolge verheerender Etschüberschwemmungen und drückender Weinzölle. Als Ausweg werden eine umfassende Flussregulierung nach dem Plan von Florian Pasetti samt Noce-Ableitung sowie eine Senkung der Abgaben gefordert.

Vollständige Transkription

Aus Südtirol, Anfangs Jänner. Das Etschland war in den besten Zeiten Tirols als der fruchtbarste, gesundeste und wohlhabendste Theil des Landes bekannt. Man begriff unter dieser Benennung von Alters her jenes schöne Thal, das die Etsch von Meran bis Deutschmetz durchströmt; es hieß früher bis zur Einmündung des Neviser Baches das Viertel Etsch. In alten Zeiten bestand der Name: „das Land an der Etsch und im Gebirge;“ der deutsche Ritterorden hat noch eine „Ballei an der Etsch und im Gebirge.“

Jene Strecke dieser altberühmten Thalgegend, welche unter Neumarkt und Tramin rechts und links des Etschflusses bis an den alten deutschen Gränzpfahl bei Mezzotedesco reicht, ist aber seit Jahrzehnden von ihrem früheren Glück und Wohlstande tief herabgesunken in Dürftigkeit und Elend; wer das blühende Salurn vor fünfzig und mehr Jahren gesehen, würde es jetzt nicht wieder erkennen. So Margreid, Tramin, Neumarkt und andere Orte dieser Gegend.

Woher eine solche Umwandlung? Die einfache Antwort ist: von der Etsch und dem Weinzoll.

Der Etschfluß hat wegen der seit Jahrhunderten vernachläßigten Forstpflege und in neuer Zeit überhand genommenen Waldverwüstung durch den in sein Bett geführten Bergschutt, wegen fehlerhafter Fluß- und Uferbauten und wegen der naturwidrigen Einmündung mehrerer Bergbäche, insbesondere der Noce, ein bedeutend erhöhtes Niveau erlangt. Jedes Frühjahr, jeder Gewitterregen im Sommer und viele Herbste, die anhaltend feucht sind, bringen die Etsch auf einen zu hohen Stand; die Wassermassen durchbrechen oder überschreiten die schwachen Ufer und Dämme, verschütten die niedriger gelegenen Flächen und zerstören die erste oder zweite Frucht, versumpfen das Erdreich und verderben die Luft.

Die Folgen dieser durch Dezennien fortgewachsenen Zustände sind steigende Unfruchtbarkeit der Aecker, Weingelände und Wiesen, Verarmung der Bewohner, Miasmen und Sumpfkrankheiten.

Unter dem Drucke dieser Uebel bleibt den Bewohnern nichts übrig als sich zunächst von der Ueberbürdung zu befreien, welche der frühere günstige Stand des Weinbaues und der große Werth der Güter in der hohen Grundsteuer auf die Schultern der Besitzer geladen hat.

Zunächst sind die in der Thalebene gelegenen Grundstücke gemeint, durch welche die Etsch mitten hinabströmt, deren Erträgnisse sie vermindert oder wohl gar zerstört und deren Erdreich sie durch das Grundwasser verderbt.

In der Gemeinde Salurn gehört dahin die Area des rechts- und linkseitigen Porzengrabenvereins; sie beträgt an steuerbarem Boden 1,350,903 Quadratklafter mit einem Steuerkapitale von 166,790 fl. 55 kr. Dieses Kapital hat annäherungsweise eine jährliche Steuerquote von 2000 fl. zu entrichten. In den Jahren 1840, 1842, 1844 und 1849 verursachten die Etscheinbrüche jedesmal zehn bis dreizehn tausend Gulden Auslagen zur Wiederherstellung der zerstörten Uferversicherung; überdies kosten die gewöhnlichen Konservationsbauten durchschnittlich jedes Jahr sechstausend Gulden. Da zur Bestreitung so großen Aufwandes manchmal die Kräfte der Beitragspflichtigen erschlafft waren, mußten nachgerade mehrere Schuldposten entstehen, welche wenigstens 20,000 fl. zusammen betragen und deren Tilgung in einem zehnjährigen Zeitraume für jedes Jahr 2000 fl. in Anspruch nimmt. Hiernach belaufen sich die Abgaben von obiger steuerbaren Area mit ungefähr 1380 Jauch Grundes alljährlich auf mehr als 16,600 fl., wozu fünfzig (!) Steuertermine erfordert werden. In zehn Jahren ersteigen diese Steuern 166,600 fl. oder ungefähr das ganze oben bemerkte Steuerkapital der Gesammtarea! Wo fände man ein ähnliches Grundsteuerverhältniß? Und wo vermöchte ein Grundbesitzer, der jährlich nebst den landesfürstlichen und Gemeindesteuern noch fünfzig Steuertermine, d. i. beiläufig den zehnten Theil des Grundwerthes hinausgeben soll, auf einer Realität zu bestehen, die in zehn Jahren wenigstens acht Fehljahre hat, d. h. keinen Ertrag abwirft!

Aber gesetzt selbst den Glücksfall, daß der Grundbesitzer ein gutes Weinjahr erlebt, was dann? Er kann sich damit nicht erholen, auch wenn es öfter wiederkehrte, weil er sein Weinerzeugniß (Praschlet oder Maische) fast durchweg nicht selbst zu Wein bereiten kann, da ihm die Geschirre und die Möglichkeit des Zuwartens fehlen. Deshalb verliert er den Gewinn des eigentlichen Weinbauern, und erhält für seine Praschlet selten mehr als 3 fl. 30 kr. im 25 fl. Fuße für die Yhren, d. i. für 50–60 Maaß. Drei Yhren Praschlet geben etwa zwei Yhren Wein, die Yhren zu 5 fl. 15 kr. Diese Unbedeutenheit des Weinpreises gegen ehedem, wo die Yhren nie unter 15 fl. stand, schreibt sich von dem hohen Zolle her, der die tirolischen Weine nicht nur bei der Ausfuhr ins Ausland, sondern auch in die übrigen Landestheile unter dem Namen „Umgeld“ (Aufschlag) als eine drückende Verzehrungssteuer vertheuert und auf die Erzeugungsplätze beschränkt, wo sie täglich werthloser werden.

Es ist klar, daß unter solchen Verhältnissen die Gemeinden in Südtirol jährlich mehr verarmen, daß sie nachgerade kontributionsunfähig werden, und auf Steuerverminderung dringen müssen, wie es kürzlich von der Gemeinde Salurn geschah. Gegen diese Nothstände wird aber damit die rechte Abhilfe nicht erzielt; sie kann nur in einer allgemeinen, auf Staatskosten schnell auszuführenden Etschregulirung nach dem Pasettischen Entwurfe und in der Aufhebung oder in so geeigneter Mäßigung des Weinzolles liegen, daß ein lebhafter Verkehr dieses Landesproduktes ermöglicht und gefördert wird. Diese doppelte Maßregel ist uns südtirolischen Grundbesitzern weit günstiger als alle neu projektirten Lastenablösungen, wodurch dem Rechtsprinzip entgegen Wenige auf Kosten der Gesammtheit mehr scheinbare als wirkliche Erleichterung erfahren werden.

Eine menschenfreundliche Stimme erhob sich kürzlich in der Südtirolischen Zeitung und fand mit dem Schlagworte „Noceleitung“ auch ein williges Echo in andern Blättern. Sie schilderte wahr und offen — es war ja eine deutsche Stimme — die dringende Nothwendigkeit und das Segenvolle einer thatkräftigen Durchführung der schon seit einem Jahrhunderte erkannten Unerläßlichkeit eines zweckmäßigen Regulirungssystemes an der Etsch und ihren Wildbächen, das nur durch entschiedene Beseitigung der entgegengesetzten Tendenzen Deutsch- und Wälschtirols ins Leben geführt werden kann.

Bald, sehr bald folgte auf diesen wohlgemeinten Ruf ein Gegenschrei aus Wälschmetz; ihn erhob kein patriotisches Herz, er stammte aus egoistischer Anschauung, aus unnachbarlicher Gesinnung. Es soll hier nicht näher auf diesen Fehdebrief eingegangen werden; wir berufen uns auf das unbetheiligte Urtheil des Landes und auf die Aussprüche der Regierung zu Gunsten der Etsch- und Nocebauten. Die neue Organisirung der Baubehörden des Kronlandes will zwar Manchem geeignet erscheinen, Besorgnisse für das Etschland und die dortigen Flußbauten zu wecken, zumal da der treffliche Baudirektor Kink dem Lande entzogen wurde. Wir vertrauen aber fest auf die unumstößliche Konsequenz des Pasettischen Planes, auf die a. h. Entschließung, wodurch dieser Plan zur Ausführung genehmigt worden, und auf die Ministerialanordnungen zu seiner raschen und unabänderlichen Vollführung. Dieses Vertrauen wird uns gegen die Strebnisse aus Wälschmetz und tiefer herauf sichern; man wird in Wien sich überzeugen, daß die Bewohner des Etschlandes der Hilfe würdig sind, die sie so dringend bedürfen.

Nachschrift. So eben kommt uns die Nummer 5 des „Messaggiere Tirolese“ mit der Antwort des Sektionsrathes Pasetti aus Wien auf den Artikel des Tiroler Bothen vom 24. Dezember 1849 über die Noceleitung zu Gesicht. Wir freuen uns aufrichtig, daß es dem Verfasser jenes Artikels gelungen ist, für die gute Sache eine solche halboffizielle Zusicherung — wenn gleich mit strengen Seitenblicken auf sein kühnes Wort — zu erzielen. Das ganze Etschland findet große Beruhigung in dem Versprechen des Herrn Pasetti, daß das Ministerium nicht im Geringsten von seinem Vorhaben der energischen und vollständigen Ausführung der Noceleitung ablassen, dazu alle möglichen Mittel verwenden und binnen kurzer Frist ein Denkmal der Sorgfalt und Liebe Sr. Majestät für die Bewohner jener Gegenden errichten werde; alle gutgesinnten Betheiligten werden gerne von übertriebenen Anforderungen abstehen und ihre äußersten Kräfte zur Förderung des wichtigen Unternehmens anstrengen, da der Herr Sektionsrath die befriedigende Erklärung gibt, daß die Beitragsleistung zu dem großen Werke eine durch die bestehenden wohlthätigen Gesetze begründete Pflicht sei, welche daher auch von den bisherigen Gegnern der Noceleitung erfüllt werden muß.

Dieses günstige Resultat tröstet über alle gehässige Verunglimpfung um so mehr, als wir auch in Erfahrung brachten, der die Noceleitung führende Oberingenieur Menapace und sein Personal sei durch eine neueste Verfügung der k. k. Oberbaudirektion in Wien dem Einflusse der Landesbaubehörde in Innsbruck entzogen und unmittelbar der genannten Oberdirektion untergeordnet.

Man erblickt darin ein wirksames Mittel zum raschen Betriebe des Unternehmens und beruhiget sich über die unverhoffte, stark italienisch gefärbte Organisirung unserer Landesbaubehörden.

Täuschen wir uns in dieser Annahme nicht, so entfällt künftig jeder Anlaß zur weiteren Mahnung im Interesse der Noceleitung.

Auch in diesem Monat

  • Bozner Zeitung1850er4 Schlagwörter

    Projektierung der Etschregulierung bei Sigmundskron

    Die Landesstatthalterei bewilligt die staatliche Ausarbeitung eines Projekts zur Regulierung der Etsch bei Sigmundskron. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit einem geplanten Brückenbau und soll der Versumpfung des umliegenden Kulturlandes entgegenwirken.

  • Der Bote für Tirol1850er4 Schlagwörter

    Verkauf eines Realanwesens nahe Meran

    Verkaufsanzeige für ein geschlossenes Realanwesen nahe Meran mit Wohnhaus, Wirtschaftsgebäuden, Quellbrunnen, Weinleite am Küchelberg und Wiesenflächen. Als Verhandlungspartner wird Dr. Anton Putz genannt.

  • Der Bote für Tirol1850er5 Schlagwörter

    Amtsantritt des Bezirkshauptmanns in Meran und Verurteilung in Trient

    Durch die politische Neugliederung Tirols wird Meran zum Sitz einer Bezirkshauptmannschaft erhoben, woraufhin der Amtsantritt von Franz Kopp mit einem Festmahl gefeiert wird. Zudem berichtet das Blatt aus Trient über die Verurteilung von vier Männern zu langjährigen Kerkerstrafen wegen eines Gewaltverbrechens.

1850 im Überblick

Das Jahr 1850 markiert für Meran wichtige administrative und gesellschaftliche Weichenstellungen infolge der politischen Neugliederung Tirols. Die Stadt wurde zum Sitz einer Bezirkshauptmannschaft erhoben, begleitet von Berichten über Infrastrukturprojekte, Flussregulierungen im Etschland sowie überregionale Ehrungen verdienter Geistlicher. Lokale Anzeigen dokumentierten zudem den zeitgenössischen Immobilienmarkt und wirtschaftliche Herausforderungen. →

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"Zur wirtschaftlichen Notlage im Etschland und der Regulierung der Etsch." Der Bote für Tirol, 16. Januar 1850. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/16.01.1850/153001/1. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1850-01-16-zur-wirtschaftlichen-notlage-im-etschland-und-der-regulierung-der-etsch