Der Bote für TirolOriginalquelle ansehen

Leitung und Ueberwachung der Wälder in Tirol

Zusammenfassung

Ein Korrespondent aus Meran beklagt den vernachlässigten Zustand des Tiroler Forstwesens und fordert eine einheitliche Forstverwaltung. Die unregulierte Abholzung und mangelhafte Aufsicht führen bereits zu verheerenden Überschwemmungen, Muren und Versumpfung der Täler von Etsch und Inn.

Vollständige Transkription

Leitung und Ueberwachung der Wälder in Tirol.

Meran, im Juli. Der politischen und Gerichtsverfassung, dem Unterrichts- und Gemeindewesen, der Landwirthschaft und manchem andern Zweige unseres öffentlichen Lebens stehen wichtige Veränderungen bevor, von welchen wir zuversichtlich hoffen, daß sie eben so viele Verbesserungen sein werden. Bei dem thätig hervortretenden Streben nach zeitgemäßer Umgestaltung veralteter und nachtheiliger Einrichtungen ist es wohl die Aufgabe der Vaterlandsfreunde auf ein öffentliches Gebrechen aufmerksam zu machen, das in Tirol als einem Hochgebirgslande nicht genug beachtet werden kann; wir meinen die Leitung und Ueberwachung der Wälder. Wiewohl sich von selbst versteht, daß ohne ein gut geregeltes und wirksames Forstverwaltungssystem das Land nach und nach seines Schutzes gegen die Elemente, seines die Gesundheit und Fruchtbarkeit fördernden Schmuckes beraubt, der Verödung und Ueberschüttung preisgegeben werden muß, so ist diese Ueberzeugung dennoch niemals tief in die Köpfe unserer Verwaltung gedrungen. Zeuge davon sind die alten Waldordnungen, die Trennung der Administration des Forstwesens von der Berg- und Domänen- (Kammer-) Verwaltung, die Mangelhaftigkeit der forstrechtlichen und forstpolizeilichen Bestimmungen, und die Unzulänglichkeit des Schutzpersonals. In älterer Zeit hieng das Schicksal unserer Wälder und also mittelbar das materielle Wohl des Landes von der Willkür der Salzmaier und Amtleute in Hall, sowie der Organe des Oberstjägermeisteramtes ab. Die italienischen und baierischen Zwischenregierungen hatten keine Gelegenheit, in forestaler Beziehung Reformen anzubahnen, zu deren Gedeihen eine Reihe von Friedensjahren gehört, und als das Land an Oesterreich zurückkam, gelang es dem Montanistikum die alte Unordnung auf Grundlage der Ferdinandischen Berg- und Leopoldinischen Waldordnung wiederherzustellen, wonach alles Waldeigenthum von Rechtswegen ein ausschließlich landesfürstliches Gut ist, das Niemand erwerben kann, es wäre denn durch landesherrliche, mit Brief und Siegel dokumentirte Uebertragung.

Vom J. 1814 bis 1822 ward ohne alle Instruktion in den Wälder auf gut Glück fortgewirthschaftet; es gab eigentlich kein Forstpersonal, das um der Wälder willen da war, sondern nur entweder Salinen- und Bergbeamte, welche die zum Schlage für die ärarischen Werke geeignetsten Waldgegenden ausfindig machten, und die landesfürstlichen Waldabgaben einzogen, oder Gemeindewaldwächter, welche nach persönlichen Rücksichten Gunst und Ungunst übten.

Im J. 1822 erwirkte das Landesgubernium eigene Forstdirektiven von der allgemeinen Hofkammer; allein ein guter Theil derselben ward nie allgemein gültig, weil die Jalousie der politischen und Finanzhofstelle die Direktiven nur als eine einseitige Instruktion anerkannte. Es wurde kein nach übereinstimmenden Principien organisirtes und amtirendes Forstpersonal bestellt, keine Waldvermessung, Ertragsschätzung und Wirthschaftsbestimmungen vorgenommen, ja selbst die Begrenzung der Staatswälder unterlassen.

Später begann aus kameralistischem Streben nach erhöhtem Forstertrag ein System der umfassendsten Waldsrechtsreklamation für das Aerar, welches wegen Gefährdung des uralten Waldbesitzes bei Gemeinden und Privaten Widerstand und die Folge herbeiführte, daß Niemand den ungewissen Waldbestand mehr schonte. So brachte dieser unselige Forstrechtsstreit den tirolischen Waldungen, besonders in den an Italien grenzenden Kreisen, in dem Maße Entblößung und Verödung, als der Holzausfuhrhandel begünstigt und befördert wurde.

Endlich erkannte die Regierung die Nothwendigkeit einer schnellen Abhilfe; die Stände hatten mit Nachdruck ihre Stimme erhoben, und der Kaiser Ferdinand that am 6. Hornung 1847 den Ausspruch, daß er außer den für den Bergbau vorbehaltenen Wäldern in bestimmten Landestheilen und einigen Domänenforsten auf alles andere Waldgut zu Gunsten der Gemeinden verzichte. Dadurch war nun zwar das schädliche Streitverhältniß in Absicht auf das Forstrecht gehoben; allein in der Einrichtung der Verwaltung und des Schutzes für die Wälder wurde die so nothwendige Verbesserung bis jetzt unterlassen.

Wir haben die früheren, getrennten und nach keinem einheitlichen Grundsatze vorgehenden Salinen- und Domänenforstämter; ihre Organe halten sich an dem zuvor gewohnten Schlendrian des Schreibens und Amtirens im Bureau; die Wälder werden ohne Regel, Gesetz und Verstand durch Gemeindevertreter und Private verwüstet; ja wie zum Spotte und zur Entäußerung aller Wirksamkeit der Forstämter hält man jährlich sogenannte Forsttagsatzungen, bei welchen der Forstbeamte häufig angesichts vieler Gemeindeglieder durch seine Unkenntniß der Lage, Größe, Grenzen und des Ertrages der Wälder sich bemitleidenswerth und lächerlich macht.

So ist es denn wohl nicht zu wundern, daß die Bauern sofort die Wälder nach ihrem momentanen Interesse behandeln, und um Forstpolizei und Forstwirthschaft sich so wenig, als um die Waldbeamten irgend bekümmern.

Die traurigen Folgen bleiben nicht aus. Jedes Frühjahr und jeder Herbst bringt längs dem Inn und der Etsch größere und schädlichere Ueberschwemmungen; jährlich machten sich die Lavinengänge und Erdabsitzungen; Bergbrüche und Murren füllen die Thalschluchten und die Wildbäche tragen die verwitterten abgeworfenen Schoder- und Erdmassen in die Flußbetten, welche dadurch stets höher werden, die normale Menge des Wassers nicht mehr fassen, und die Thalebenen nach und nach zum unvermeidlichen Sumpflande verderben.

Gegen solche traurige Folgen muß endlich Abhilfe getroffen werden. Diese kann nur durch Eine umfassende öffentliche Forstleitungs- und Schutzanstalt für ganz Tirol erzweckt werden. — Möchte das betreffende Ministerium dieser wahrhaften Schilderung ein geneigtes Gehör leihen!

(Lld.)

Auch in diesem Monat

  • Der Bote für Tirol1840er4 Schlagwörter

    Bewilligung des Obergymnasiums in Meran

    Das k.k. Unterrichtsministerium genehmigt die Erweiterung des Meraner Gymnasiums zu einem Obergymnasium für das Schuljahr 1849/50. Das Stift Marienberg stellt das Lehrpersonal, während der katholisch-konstitutionelle Verein die Räumlichkeiten und Lehrmittel übernimmt. Die Eröffnung der siebten Klasse ist für den 10. September vorgesehen.

  • Bozner Zeitung1840er4 Schlagwörter

    Bewilligung eines Obergymnasiums in Meran

    Nach Bozen und Brixen erhält auch Meran die Bewilligung zur Errichtung eines Obergymnasiums. Das Stift Marienberg stellt trotz eigener finanzieller Engpässe die erforderlichen Professoren auf eigene Kosten bereit.

  • Der Bote für Tirol1840er4 Schlagwörter

    Erweiterung des Meraner Gymnasiums zum Obergymnasium

    Nach kaiserlicher Genehmigung wird das Meraner Gymnasium zu einem achtklassigen Obergymnasium ausgebaut. Unter Mitwirkung des Stiftes Marienberg, das unter anderem Pater Albert Jäger als Professor entsendet, und der städtischen Behörden soll die Eröffnung im September 1849 erfolgen.

1849 im Überblick

Das Jahr 1849 war in Meran stark von bildungspolitischen Reformen, insbesondere der Umwandlung des Gymnasiums in ein achtklassiges Obergymnasium mit Unterstützung des Stiftes Marienberg, sowie von kirchlichen und politischen Debatten geprägt. Bedeutende Persönlichkeiten wie der nach Frankfurt berufene Beda Weber prägten den überregionalen Austausch, während lokale Verwaltungen mit steuerpolitischen Streitigkeiten und Naturkatastrophen konfrontiert waren. Zugleich rückten sicherheitspolitische Fragen wie die militärische Landesbefestigung und die Reform des Wehrwesens in den Vordergrund. →

Zitieren & Teilen

"Leitung und Ueberwachung der Wälder in Tirol." Der Bote für Tirol, 8. August 1849. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/08.08.1849/152870/1. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1849-08-08-leitung-und-ueberwachung-der-waelder-in-tirol