Ein Wort über Preßfreiheit an die biedern Landleute Tirols
Ein an die Tiroler Landbevölkerung gerichteter Aufsatz erläutert die Tragweite der im Revolutionsjahr 1848 erlangten Pressefreiheit und das Ende der staatlichen Zensur. Der Text zerstreut religiöse Bedenken unter Verweis auf Papst Pius IX. und verortet die freie Meinungsbildung als Fundament des konstitutionellen Staates.
Vollständige Transkription
Ein Wort über Preßfreiheit an die biedern Landleute Tirols.
Preßfreiheit ist uns zugestanden! — Wißt Ihr, was Preßfreiheit heißt? — Es heißt: Jedermann kann das, was er gedacht und geschrieben hat, ungehindert drucken lassen, und durch den Druck weiter verbreiten. — Bisher war es nicht so. — Wollte jemand etwas drucken lassen, so mußte er es zuvor einem Amte übergeben, das man die Censur nannte. Bei diesem Amte las man die Schrift, welche dem Druck übergeben werden wollte, früher durch, und wenn sie etwas enthielt, wodurch die Staatseinrichtungen getadelt wurden, so ward der Druck verbothen. — Dieses Verboth erfolgte ohne Rücksicht, ob der ausgesprochene Tadel ein gerechter oder ungerechter war. Mochte der Inhalt einer Schrift noch so schön, noch so belehrend für das Volk seyn, wenn sie nicht alles von der Regierung Verfügte unbedingt gut hieß, war ihr der Weg zur Veröffentlichung durch den Druck verschlossen. — So war es bei uns. — Wie ließ sich da eine Verbesserung der öffentlichen Zustände erwarten? — und wie ganz anders müssen die Dinge sich jetzt bei uns gestalten, wo jeder frei und ungescheut sich über die öffentlichen Angelegenheiten aussprechen darf? — Ein Kampf der Meinungen wird entstehen; ein friedlicher Kampf, den auch ihr, liebe Freunde, mitkämpfen werdet; und als das Ergebniß dieses Kampfes wird sich unter euch, d. h. unter dem Volke, allmälig eine bestimmte festbegründete verständige Ansicht über die öffentlichen Angelegenheiten herausbilden. Die auf solche Art im Volke herrschend gewordene Ansicht nennt man die öffentliche Meinung, und diese ist es, die in freien, in konstitutionellen Staaten, in deren Reihe jetzt auch wir gehören, Gesetze gibt und Steuern bewilligt. Sie thut dieß durch die in ihrem Geiste vom Volke gewählten Vertreter. Die öffentliche Meinung ist also der erste und wichtigste Beweger im Regierungsgange konstitutioneller Länder, und daß diese, nämlich die öffentliche Meinung, zunächst ein Ergebniß der freien Presse ist, darin liegt die größte Wichtigkeit dieser Letztern. — Fassen wir die Sache noch einfacher auf. — Ich sage: was vom Volke für schädlich, für ungeeignet erkannt wird, kann, wo Preßfreiheit besteht, nicht gegen des Volkes Willen aufrecht erhalten werden. In tausend und aber tausend Schriften und Büchern gibt sich der öffentliche Unwille kund, und nöthigt mit unwiderstehlicher Gewalt, das vom Volke als schlecht Erkannte aufzugeben, und Besseres an seine Stelle zu setzen. Meint ihr z. B. unsere bisherigen hohen Salzpreise, wären, wenn wir Preßfreiheit besessen hätten, nicht schon längst ermäßigt worden? Meint ihr jene hinsichtlich des Akzises bestehende Einrichtung, wornach viele reiche Privaten ihren Wein steuerfrei trinken, während der gemeine Mann für jeden Tropfen, den er trinkt, steuern muß, hätte bis jetzt aufrecht erhalten werden können, wenn uns durch den Preßzwang nicht jedes freie Wort über einen solchen Mißstand versagt gewesen wäre? — Oder meint ihr das unbeliebte Stempelgesetz vom Jahre 1840 bestünde noch, wenn die Stimme des Volkes und der Verständigen im Volke sich darüber mittels der Presse unverholen hätte aussprechen dürfen? — Ja, alles dieß, und noch gar vieles Andere, was bisher nicht so war, wie es hätte seyn sollen, wäre anders geworden, oder vielmehr es hätte nie geschehen können, was geschehen ist, wäre nicht die Presse bisher bei uns in Fesseln gelegt, das freie Wort gehemmt gewesen. Ich könnte euch noch gar Vieles sagen über den unschätzbaren Werth der Preßfreiheit nicht bloß für die Völker als solche, sondern für die Menschheit überhaupt; aber ich glaube das Angeführte wird genügen, euch klar zu machen, daß die Gabe, die uns unser gnädiger Monarch durch Verleihung der Preßfreiheit beschert hat, von unermeßlichem Belange für die Wohlfahrt unseres Landes und des gesammten österreichischen Kaiserstaates ist. — Laßt euch dadurch nicht irre führen, wenn jemand zu euch sagt: Die Preßfreiheit sey verwerflich, weil die katholische Religion und die Sittlichkeit durch sie gefährdet sey. Allerdings darf, wo Preßfreiheit besteht, jeder drucken lassen, was er will; aber mit der Preßfreiheit ist stets ein Repressiv-Gesetz, d. h. ein Gesetz verbunden, wodurch derjenige, der die Freiheit der Presse dazu mißbraucht, die herrschende Religion zu lästern, das öffentliche Sittlichkeitsgefühl zu verletzen, oder die Ehre anderer Staatsbürger zu kränken, in gerichtliche Untersuchung und Strafe verfällt. So ist es überall, wo Preßfreiheit besteht, so wird es auch bei uns seyn. Daß nicht demungeachtet die Freiheit der Presse von einzelnen bösen Menschen mißbraucht werden könne, will ich keineswegs in Abrede stellen; aber wo gab es je eine menschliche Einrichtung, die keinem Mißbrauche unterworfen gewesen wäre? — Jedenfalls ist das Gute, welches durch die Preßfreiheit für das Wohl der Völker erwächst, unendlich überwiegend, — und dieß genügt. Wenn übrigens jene Beschuldigungen gegen die Preßfreiheit wahr wären, wenn namentlich die katholische Religion durch sie Gefahr liefe, meint ihr wohl unser heiliger Vater, der Pabst, hätte seinen eigenen Völkern Preßfreiheit gewährt? — Er hat sie ihnen gewährt, und zwar volle unbeschränkte Preßfreiheit. — Auch in München hat der fromme Erzbischof Graf Reisach sich öffentlich für Preßfreiheit ausgesprochen, und eine Menge anderer katholischer Geistlichen hat sich in den deutschen Kammern dafür erklärt. Seyd versichert, wenn die Preßfreiheit etwas Verwerfliches wäre, wenn sie sich nicht mit dem wahren katholischen Glauben vertrüge, der heil. Vater Pius IX., den die ganze Christenheit als ein Muster der Weisheit und wahren Frömmigkeit ehrt und bewundert, hätte lieber zehnfachen Tod geduldet, als seine Beistimmung zu einer so gefährlichen Einführung in seinen Staaten gegeben, und die vielen frommen Priester, die in Deutschland und Italien sich für Preßfreiheit erklärten, hätten lieber die Palme des Marthirthums sich verdient, als etwas, das gegen ihre Ueberzeugung in den heiligsten Dingen lief, bestätigt und gut geheißen. — Nehmt also das Geschenk der Preßfreiheit, das uns unser Monarch großmüthig gewährt hat, als ein unschätzbares Unterpfand des öffentlichen Wohles dankbar an, und wenn euch jemand überreden will, es stecke etwas der katholischen Religion gefährliches dahinter, so beruft euch auf das Beispiel des heil. Vaters, und sagt, es sey eine Sünde, besser katholisch seyn zu wollen als der Papst. —
Auch in diesem Monat
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Aufnahme der kaiserlichen Verfassungsankündigung in Bozen
Die kaiserliche Proklamation vom 15. März 1848 über Verfassung, Pressefreiheit und Nationalgarde löst in Bozen freudige Anteilnahme aus. Bürger, Behörden und Militär feiern die Ankündigungen am Abend im festlich geschmückten Theater in Eintracht und Begeisterung für den Kaiser.
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"Ein Wort über Preßfreiheit an die biedern Landleute Tirols." Der Bote für Tirol, 23. März 1848. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/23.03.1848/152531/7. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1848-03-23-ein-wort-ueber-pressfreiheit-an-die-biedern-landleute-tirols