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Versteigerung der Realitäten des Mathias Laimer, Löwenwirt zu Rabland

Zusammenfassung

Das k. k. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gericht Meran bewilligt die freiwillige Versteigerung des Löwengutes in Rabland und weiterer Liegenschaften in Partschins und Plaus auf Antrag des Mathias Laimer. Der Aufruf umfasst fünf Partien inklusive Wirtshaus, Wiesen, Äckern und Waldungen samt detaillierten Grundzinsen und Rechten. Die Lizitation findet am 21. Mai 1839 im Löwenwirtshaus zu Rabland statt.

Vollständige Transkription

Intelligenz-Blatt zum k. k. priv. Bothen von Tirol und Vorarlberg.

Versteigerungs-Edikt.

Vom k. k. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gerichte Meran wird die vom Mathias Laimer,

Löwenwirth zu Rabland, angesuchte freiwillige Versteigerung der ihm angehörigen und nachbeschriebenen Realitäten gewilliget:

I. Laut Steuerkataster der Gemeinde Partschins Nr. 1180:

A. Eine Wirthskaserne mit Zu - und Ingebäuden, signirt mit Nr. 1031, am Löwen zu Rabland; dann

B. zwei Krautgärten von 349 Klaftern,

C. das Hausangerle von 459 Klaftern,

D. ein heiteres Ackerfeld von 2370 Klaftern,

E. die Pfaffegandwiese von 3051 Klaftern,

F. ein Sondermarch oder Berg, mit Lärchen, Förchen und Birchen, mit Eichen bewachsen, von 1544 Klaftern, und

G. eine Berg, mit Eichen bewachsen, von 1544 Klaftern.

Hiezu gehört die Gerechtigkeit, in der Zühler- und Mutteralpe mit 5 Kühen aufzufahren und zu sommern.

Hierüber besitzt das landesfürstliche, nun fürstlich Thurn und Taxische Rentamt Meran die Grundgerechtigkeit, und es ist dahin jährlich an Grundzins zu entrichten Selb 2 fl. 32¾ kr., 1 Henne, 10 Eier, 1 Kitz, 2 Schnitthühner und 7 ¼ kr. Grasgeld.

Sodann beziehet an Sackzehent jährlich der Pfarrwiddum Partschins 2¼ Star Roggen und Hr. v. Wiesenegg 4 ½ Star Roggen.

Und an geschaffenen Zins, dem Pfarrgotteshaus Allgund 2 fl. und der Pfarrkirche Partschins Oehl 1 Gitten 2 Maß 1 Fraggl.

Endlich Steuer auf drei Termine im 21 fl. Fuße 5 fl. 58 kr. 5⅕ Perner.

Hiefür wird als Ausrufspreis bestimmt in R. W. 3600 fl.

II. Nach dem nämlichen Steuerkataster Nr. 1181:

Die Wörthwiese von 10920 Klaftern, worüber Hr. Peter Paul v. Menz die Grundgerechtigkeit besitzt, und jährlich 4 fl. im 21 fl. Fuße als Grundzins zu beziehen hat.

Steuert auf drei Termine im 21 fl. Fuße 4 fl. 51 kr. 1⅘ Perner.

Und Nr. 1182 der RautHacker, an obiger Wörthswiese anstößig, von 772 Klaftern, welcher dem fürstlich Thrun und Taxischen Rentamte Meran 6 kr. Grundzins und auf drei Termine im 21 fl. Fuße 28 kr. 1 Bier 6 9/10 Perner Steuer zu entrichten hat.

Hiefür wird als Ausrufspreis bestimmte in R. W. 3000 fl.

III. Gemäß Steuerkataster von Naturns kat. Nr. 720:

Ein Theil aus dem Gröbengute in Plaus, woraus am 26. Februar 1824, Folio 212. Der Antheil Behausung Lit. A dem Inhaber der übrigen Behausung verkauft worden, und worüber noch vorhanden ist.

B. der Gröbenacker von 8883 Klaftern,

C. eine Furhwiese von 3906 Klaftern,

D. die Stoclmooswiese von 9819 Klaftern,

E. die Ruttmooswiese von 6805 Klaftern.

Hiezu gehört Alpen-, Theil- und Gemeinsgerechtigkeit gleich anderen zu genießen.

Hierüber besitzt das Spital Meran die Grundgerechtigkeit, und es ist jährlich an Grundzins bis nach Meran zu entrichten 26 Star Roggen, 19 Star Futter neue Futtermaßerei und 2 Schnitthühner.

Sodann wird entrichtet jährlich dem fürstlich Thurn und Taxischen Rentamte Meran 12 kr. Grasgeld, der Frau Theresia Moosmiller in Meran mit der Lieferung bis nach Plaus 6 Star Futter, dem heil. Geist-Spitale Meran mit dortiger Lieferung 4 Star Roggen und 3 Star Futter, und an Steuer auf drei Termine im 21 fl. Fuße 1 fl. 14 kr. 1 Bier, 8 Perner; dagegen hat laut Kauf vom 26. Febr. 1824, Folio 212, der Inhaber des übrigen Gräbengutes an Steuer auf drei Termine jedesmal 2 kr. beizutragen.

Hierfür wird als Ausrufspreis bestimmt R. W. 3000 fl.

IV. Nach Steuerkataster von Partschins Nr. 1243:

Die Grillbodenwiese von 7644 Klaftern woraus aber schon früher laut Kauf vom 23. Nrv. 1801 ein Stück veräußert worden ist.

Hierüber besitzt die gräfliche Stachelburg´sche Verlassenschaft die Grundgerechtigkeit und bezieht jährlich 3 kr. Theilzins.

Hiefür wird als Ausufspreis bestimmt in R. W. 1600 fl.

V. Laut kauf vom 9 Febr. 1836, pag. 176:

Ein Stück Wiesfeld von 3 alten Tagmahden, auf dem Plausermoos gelegen und mit Felberbäumen besetzt, welches am 23. Okt. 1771 dem Gräberhofe zugetheilt worden ist.

Hierüber besitzt das fürstlich Thurn und Taxische Rentamt Meran die Grundgerechtigkeit, wohin jährlich von jedem Tagmahd 3 kr. W. W. T. N. Grundzins zu entrichten ist.

Hiefür wird als Ausrufspreis bestimmt in R. W 750 fl.

Bedingnisse.

1. Geschieht die Verwendung sämmtlicher Realitäten ad corpus mit allen dazu gehörigen Rechten, so wie auch mit Ueberbindung aller darauf haftenden bekannten und unbekannten Beschwerden jeder Art, welche der Käufer vom Ersteigerungstage an so zu übernehmen und zu entrichten hat, wie sie von dort an ohne Unterschied ihrer Entstehung und Benennung gefordert werden.

2. Hat der Käufer die Edikts-, Versteigerungs-, Kauferrichtungs- und Ausfertigungskosten, dann Armenprozent, und den Auf- und Abzug nebst übrigen Besitzveränderungsgebühren allein und ohne Regreß an den Verkäufer zu bezahlen.

3. Der Käufer der Wirthsbehausung Nr. 1 hat jene Mobilargeräthschaften, welche der Verkäufer nicht für sich rückbehält, um den Schätzpreis zu übernehmen, und auf dem hievon ausfallenden Sachätzungsbetrage, so wie auf dem Erlösthume sämmtlicher Realitäten, wird eine Schuldenüberbindung, verzinslich von Lichtmessen d. J., mit den zu überbindenden Posten zustehenden Zinsprozenten und Betreibungsrechten erfolgen; der noch für dern Verkäufer verbleibende Betrag ist gleichfalls von Lichtmessen d. J. an jährlich mit vier Prozent zu verinteressiren und nach halbjährlicher Ab- und Aufkündigung bar zu bezahlen.

4. Wird nach geschlossener Versteigerung kein Nachboth mehr angenommen. Wag und Gefahr der ersteigerten Realitäten geht vom Ersteigerungstage an auf den Käufer über, und derselbe hat über den dritten Theil des Ersteigerungspreises pupillarmäßig Sicherheit auszuweisen, widirgenfalls auf dessen Gewinn und Verlust und Unkosten er eine weitere Versteigerung zu gestatten hat.

5. Hat der Käufer der Realitäten Nr. 1 der Schwester des Verkäufers Katharina Laimer das sogenannte ganze Wegmächerhäuschen zum lebenslänglichen und unentgeltlichen Genusse zu überlassen, falls sie es aber nicht selbst benützen will, so soll sie auch befugt seyn, es anderweitig zu verpachten.

6. Behält sich der Verkäufer für sich und seiner Familie aus den vorher sub. Nr. 1 feilgebothenen Realitäten auf drei Jahre zum unentgeltlichen Genusse bevor, als: den halben Sommerstall und den darauf befindlichen halben Stadel gegen die Landstraße hin, und das Stallele unter dem Wegmacherhäuschen; und

7. hat der Käufer der Realitäten Nr. 1 den ganzen Betrag der eingeschätzt erhaltenden Mobilargeräthschaften gleichfalls pupillarmäßig sicher zu stellen.

8. Wird die Versteigerung selbst am 21. Mai d. J. in der Löwenwirthsbehausung zu Rabland um 1 Uhr Nachmittag nach den bestehenden Vorschriften vorgenommen werden.

K. K. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gericht

Meran, den 20. April 1839 Kleinhans, k. k. Rath und Landrichter.

1839 im Überblick

Das Jahr 1839 in der Region Meran war von lokalen Ereignissen wie den Gedenkfeiern zur Tiroler Erhebung von 1809 und dem Geburtstag Kaiser Ferdinands I. in Passeier geprägt. Gleichzeitig fanden administrative und wirtschaftliche Prozesse statt, darunter die gerichtlich bewilligte Versteigerung des Löwengutes in Rabland.

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"Versteigerung der Realitäten des Mathias Laimer, Löwenwirt zu Rabland." Der Bote für Tirol, 6. Mai 1839. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/06.05.1839/151604/13. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1839-05-06-versteigerung-der-realitaeten-des-mathias-laimer-loewenwirt-zu-rabland