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Klagen über das Oberaufschlagamt in Neusponding und die Weinbesteuerung im Vinschgau

Zusammenfassung

Bericht aus dem oberen Vinschgau über die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Verlegung des Oberaufschlagamtes nach Neusponding. Kritisiert werden die ungleiche Steuerbelastung beim Weineinkauf sowie die angebliche betrügerische Aufhebung von Steuererleichterungen für den Eigenbedarf.

Vollständige Transkription

Oesterreich.

*** Von der Etsch, 28. Juli. Zu Schluderns im Wirthshaus und in der ganzen Gegend an der obern Etsch hört man gewaltige Klagen über den Aufschlag oder vielmehr darüber, daß das Oberaufschlagamt zu Neusponding nicht am rechten Plätze angebracht sei. „Denn“, sagen die Leute, „warum sollen wir, denen kein Wein wächst, den Wein, den wir für unseren Hausgebrauch bei der harten Arbeit benöthigen, veraufschlagen müssen, während Die von dem Amte auch das Gute haben, daß ihnen Wein wächst. Sie haben also das doppelte Gute: eigenes Weinerzeugniß und Aufschlagsfreiheit. Auch haben wir in den kritischen Zeiten gewiß das Unsrige gethan, damit der Feind nicht in das Land gedrungen ist. Wäre das Oberaufschlagamt an der Töll, dann wäre es am rechten Platz und wir würden uns gern den Aufschlag gefallen lassen; es wäre dann eine gleichmäßige Steuer und wir würden dann das, was uns jetzt doppelt drückt, um so leichter ertragen.“ Wer die einschlägigen Verhältnisse kennt, der kann diese Klagen kaum ungerecht finden; denn bei dem jetzigen Bestehen des Aufschlagamtes in Neusponding sind alle Wirthe und Private von Töll bis inclusive Eyers vom Aufschlag frei, und wahrlich ist der Ersteren eine große Anzahl, welche ihren aus Meran oder dem Etschlande kommenden Wein ohne Aufschlag beziehen können. — Wahrscheinlich hatte man bei Verlegung des Amtes nach Neusponding die größere Aufschlagssumme im Auge, die dadurch einfließen sollte. Man erwartete, daß die Weinerzeugnisse von der Töll aufwärts große Summen abwerfen würden, was aber durchaus nicht der Fall sein kann, indem diese Weine wegen ihrer Gehaltlosigkeit keine Handelswaare bilden, also nicht den geringsten Absatz finden. Die kleinsten Gutsbesitzer des Bezirkes Glurns beziehen allen Wein von Meran und nicht eine Unzen aus der Gegend von der Töll bis Kartsch, wo die letzten Reben wachsen. Würde das Amt an die Töll, wo es auch früher war, zurückversetzt, so würde nicht nur die Gemüthsstimmung der Einwohner im Gerichtsbezirke Glurns wieder beruhigt, sondern es würde auch ein weit höherer Ertrag des Aufschlags erzielt werden. Es ist aber die Stimmung sehr gereizt. Die Leute sind namentlich auch über die Aufhebung der Begünstigung, nur die Hälfte des Aufschlags für den Wein zu ihrem Hausbedarfe zu entrichten, sehr aufgebracht, ja fast erbittert, indem sie sagen, daß sie von den Wirthen hintergangen worden seien, und daß die Wirthe ein Gesuch eingereicht hätten, ohne ihr Wissen und ohne ihren Willen, in welchem Gesuche sie gesagt hätten, daß sie, die Begünstigten, diese Begünstigung als eine unrechte ansahen. Sogar falsche Unterschriften hätte man diesem

Gesuche beigesetzt. Das klingt auch sehr glaublich; denn wer wird auch eine Vergünstigung vom Kaiser zum Lohne für die erwiesene treue Anhänglichkeit verschmähen — und das in einem Bezirke, wo die Bauersleute nichts weniger als wohlhabend sind, sondern Viele brodlos herumbetteln? — Möchten doch diese Umstände am geeigneten Orte Bedachtnahme und Berücksichtigung finden!

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"Klagen über das Oberaufschlagamt in Neusponding und die Weinbesteuerung im Vinschgau." Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken, 3. August 1852. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/21006/1/03.08.1852/211352/1. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1852-08-03-klagen-ueber-das-oberaufschlagamt-in-neusponding-und-die-weinbesteuerung-im-vins