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Kaiserliche Ehrung und Lehensstiftung für die Nachkommen des Andreas von Hofer

Zusammenfassung

Kaiserliche Entschließungen von 1837 und 1838 regeln die Errichtung eines ewigen landesfürstlichen Lehens auf dem ehemaligen Anwesen von Andreas von Hofer in Passeier. Ein Enkel des Freiheitskämpfers wird damit belehnt, zugleich erhalten die Nachkommen die Aufnahme in die Tiroler Adelsmatrikel.

Vollständige Transkription

Tirol.

Um der Nachwelt ein ehrendes Andenken des für das allerhöchste Kaiserhaus und für sein Vaterland Tirol hochverdienten Andreas v. Hofer zu überliefern, geruhten Se. k. k. apostol. Majestät mit allerhöchstem Kabinetsschreiben vom 11. Febr. 1837 und allerhöchster Entschließung vom 22. April 1838 anzuordnen, daß dessen hinterlassene Realität in Passeier erkauft und in ein landesfürstliches Lehen, das auf immerwährende Zeiten den Hoferschen Namen führen soll, umgestaltet, und daß damit ein Enkel des Andreas v. Hofer belehnt werde, so wie auch die Aufnahme der Deszendenten des Andreas v. Hofer in die Tiroler ständische Adelsmatrikel huldvollst zu gestatten.

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1838 im Überblick

Das Jahr 1838 war in der Region Meran von der Pflege regionaler Identität, bedeutenden Persönlichkeiten und den Vorbereitungen auf den Tourismus geprägt. Im Mai standen kaiserliche Ehrungen für die Familie Andreas Hofers im Passeiertal und die Eröffnung des Mitterbads im Ultental im Mittelpunkt. Im Juni wurde zudem des verstorbenen Theologen Johann Adam Möhler und dessen Wirken vor Ort gedacht.

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"Kaiserliche Ehrung und Lehensstiftung für die Nachkommen des Andreas von Hofer." Der Bote für Tirol, 24. Mai 1838. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/24.05.1838/151505/1. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1838-05-24-kaiserliche-ehrung-und-lehensstiftung-fuer-die-nachkommen-des-andreas-von-hofer