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Versteigerung des Hilberhofs in Obermais

Zusammenfassung

Edikt des k. k. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gerichts Meran zur öffentlichen Versteigerung des dem Armenfonds Obermais gehörenden Hilberhofs samt Zubehör und Grundstücken am 30. November 1835. Das Dokument verzeichnet ausführlich die Fluren, Abgaben, Wasserrechte aus dem Kriegwaal und die aufgeteilten Grundzinspflichten an Anton von Isser.

Vollständige Transkription

Versteigerungs-Edikt.

Ueber gemäß Eröffnung des wohllöbl. k. k. Kreisamtes Bozen vom 19. Sept. d. J., Nr. 8471/1203, von der hohen Landesstelle erhaltene Bewilligung vom 11. des nämlichen Monats, werden die laut Kauf vom 23. Juni, pag. 1775, dem Armenfonde von Obermais eingenthümlich angehörigen Realitäten öffentlich versteigert, als:

Der sogenannte Hilberhof in Obermais, welcher im Maiser Steuerkataster sub. Nr. 2093 beschrieben einkommt, und noch folgende Stücke enthält:

A. Eine Feuer- und Futterbehausung mit deren Zu. und Ingebäuden, Stadel, Stallung rc. mit Nr. 553 bezeichnet, nebst einem daran stoßenden Kräutergärtchen.

B. Ein Stück Erdreich Acker- und Weinbau von 6½ Graber 5 Klafter. Diese beiden Stücke liegen in einem Einfange, und gränzen 1. und 2. an den gemeinen Weg, 3. an den Stadel des Jobmann, und 4. an den Hausacker des Pienznauers.

D. Einen zugetheilten Berg, mit Steinbuchen und Eichen besetzet, welcher für den im Steuerkataster Lit. D beschriebenen Berg eingetauscht und untergestellt worden ist, haltet ungefähr 2000 Klafier; gränzt 1. an den Braderberg, 2. an den Kleinhansberg, 3. an eine Steinwand zu Neuberg, und 4. An Ebenhofers Berg.

Von diesem beschriebenen Berge wurde eine Strecke von ungefähr 1½ Star Land zur Weinbau umgeräutet, und besteht nun als Neuraut.

Zugleich wird angezeigt, daß aus diesem zugetheilten Berg eine Strecke von ungefähr 50 Klafter der Fink in Hagen besitzt, welcher diese Strecke umräutete, und mit seinem Neuraute vereinigte, was also nicht mehr hieher gehört.

Zu diesem aufgeführten Hilbergute gehört auch eine zugetheilte Aue, hinter den Pietzen liegend, bei 1½ Tagmahd groß, nebst einem Wasserwasserecht aus dem Kriegwaale, alle Mittwoch von 5 bis 9 Uhr zu genießen.

Ueber dieses Hilbergut besitzet Hr. Anton v. Isser zu Meran in Fußstapfen des Spitals zu Hall die Grundgerechtigkeit, welchem alljährlich in der gemeinen Weinlese 2 Yhrn 11 Patzeiden Most als Grundzins abzuführen ist.

Hiebei muß angeführt werden, daß auf diesem Hilberhofe, welcher schon vor vielen Jahren in mehrere Theile abgestückt worden ist, die Lehentragerei von allen aus diesem Hofe abgestückten und wegverkauften Grundstücken für die dießfällig nach der Repartition betreffenden Grundzinse haftet.

Der ganze ehemals bestandene Hilberhof gibt Hrn. Anton v. Isser Grundzins jährlich 12 Yhrn 10 Patzeiden Praschlet.

Hievon sind nun gegenwärtig folgende Besitzer, als:

1. Vorbeschriebene Stücke, welche, wie bereits vorher angeführt ist, an Grundzins 2 Yhrn 11 Patzeiden Most, oder mit Einschluß des Hülfzines von der aus dem Hilberhofe abgestückten Wiese Lit. C, die jetzt Ackerland ist, per ½ Yhrn, nun im Ganzen Praschlet 3 Yhrn 6½ Patzeiden.

2. Joseph Glatz, Torglbaur, als Besitzer des Hilbackers Kat. Nr. 2275, und hat dem Lehentrager als Grundhülszins jährlich 4 Yhrn Praschlet zu reichen.

3. Joseph Haller, Weinmesser, laut Kauf vom 13. Jänner 1816 um den sogenannten Hilbacher von 65 Star Land, und hat dem Lehentrager jährlich als Grundhülfszins 2 Yhrn 6½ Patzeiden zu entrichten.

4. Joseph Gstrein und die Witwe Maria Breitebner, als Besitzer von zwei Stück Aeckern aus dem Hilbhofe laut Abhandlung vom 3. April 1811, und zwar jeder zur 1 Star Land groß, welche jährlich entrichten, und zwar vom Erstern 10 Patzeiden und von dem Letztern 9 Patzeiden, zusammen 1 Yhrn 9 Patzeiden, dem Lehentrager als Grundhülfszins.

5. Joseph Pichler, Waidmann, als laut Abhandlung vom 14. Dezember 1820 Besitzer eines aus dem Hilbhofe ausgebrochenen Weinbaues auf der Lahn von 7 Graber 30 Klafter, und gibt dem Lehentrager jährlich als Grundhülfszins 1 Yhrn 2 Patzeiden.

6. Alois Elsler, als laut Kauf vom 29. September 1808 Besitzer eines Stückes Wiesenfeldes von ungefähr 1 Tagmahd aus diesem Hofe, und gibt hievon dem Grundherrn selbst bloß 6 kr. Theilzins.

Weiters:

E. Ein Stück Wiesefeld, auf dem Roßlauf liegend, von ungefähr 78 Klafter; gränzet 1. nn die Wiese der Hecher Erben, 2. an die Landstraße, 3. an die Unterwirthswiese, und 4. an jene des Oberwirths.

Hierüber besitzet das fürstliche Thurn und Taxis´sche Rentamt Meran die grundherrlichen Rechte, wohin jedoch, da dieses Wiesfeld bloß eine Gemeindszutheilung ist, kein Grundzins entrichtet wird.

F. Ein Stück Wiesfeld, auf dem Roßlauf liegend, von 1 Tagmahd und ebenfalls eine Gemeindezutheilung; gränzet 1. an das Moos des Dorfmeisters in Untermais, 2. an den Knottenbauerweg, 3. an die Landstraße, und 4. an die Huberwiese.

Hierüber besitzet ebenfalls das fürstliche Thurn und Taxis´sche Rentamt Meran die grundherrlichen Rechte, ohne daß jedoch ein bestimmter Grundzins entrichtet wird.

Für diese sämmtliche Realitäten ist der nach der Schätzung erhobene Ausrufspreis im 24 fl. Fuße 1800 fl.

Bedingnisse.

1. Werden sämmtliche Realitäten ad corpus und ohne Haftung des angezeigten Klaftermaßes, jedoch aber mit allen dazu gehörigen rechten und Ueberbindungen aller darauf haftenden bekannten und unbekannten Beschwerden, Steuern und Anlagen veräußert, und der Käufer hat sämmtliche hierauf haftende oder in der Zukunft darauf kommende Beschwerden, ohne Rücksicht auf Entstehungszeit und Art von nächstkommende Martini d. J. an zu übernehmen und zu entrichten.

2. Geht Wag und Gefahr dieser Realitäten vom Ersteigerungstage an auf den Käufer über, und derselbe hat den ausfallenden Meistboth von nächstkommende Martini d. J. am jährlich mit vier Prozent zu verzinsen, und nach halbjähriger Auf- und Abkündigung bar zu bezahlen, und derselbe hat zugleich entweder mit eigenem Vermögen oder annehmbarer Bürgschaft den dritten Theil diese Kaufschillings pupillarmäßig zu versichern.

3. Kann der Käufer die vorhandenen Dachziegel und Dünger um den Schätzungspreis übernehmen, welchen derselbe sogleich zu bezahlen hat.

4. Muß der Käufer die Edikts-, Versteigerungs- und Kauferrichtungs- und Ausfertigungskosten, und sämmtliche Laudemialgebühren allein aus eigenem Vermögen bezahlen. Und

5. wird zur Versteigerung selbst der 30. des künftigen Monats November 3 Uhr Nachmittags in daiger Civilkanzlei Tagsatzung bestimmt, wo diese Versteigerung nach den bestehenden Vorschriften vorgenommen werden wird.

K. K. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gericht

Meran, den 29 Okt. 1835. Kleinhans, Landrichter.

1835 im Überblick

Das Jahr 1835 war in Meran und Tirol von bedeutenden Ereignissen geprägt, die vom Tod Kaiser Franz I. und der Trauer in Innsbruck bis hin zu Infrastrukturberichten über das Stilfserjoch reichten. Neben hochrangigen Besuchen wie dem von Erzherzog Johann und dem preußischen Kronprinzenpaar etablierte sich Meran zunehmend als geschätzter Kurort für Lungen- und Brustleiden. Berichte über lokale Landwirtschaft, den Weinbau sowie gerichtliche Versteigerungen und testamentarische Vermächtnisse ergänzten das Zeitgeschehen.

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"Versteigerung des Hilberhofs in Obermais." Der Bote für Tirol, 9. November 1835. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/09.11.1835/151240/7. https://www.meran-archive.com/de/artikel/1835-11-09-versteigerung-des-hilberhofs-in-obermais